Hakenkreuze in Spielen in Deutschland nicht mehr komplett verboten

Prüfung im Einzelfall möglich

News Michael Sosinka

In Deutschland werden demnächst vielleicht auch Spiele erscheinen, bei denen die Darstellung von Hakenkreuzen erlaubt ist.

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In Deutschland waren Videospiele mit Hakenkreuzen sowie anderen Symbolen des Nationalsozialismus bisher nicht erlaubt und bekamen keine Altersfreigabe. Das ändert sich jetzt, denn die USK wird nun im Einzelfall prüfen, ob ein Spiel mit entsprechender Symbolik zugelassen wird.

Das Statement der USK: "Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden. Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden. Damit können solche Computer- und Videospiele eine Altersfreigabe der USK erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als sozialadäquat beurteilt wird. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB hat sich jedoch nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Die Änderung wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt."

Man darf also gespannt sein, ob Spiele wie "Wolfenstein", "Battlefield" oder "Call of Duty" der Kunst und der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen. Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK: "Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit grosser Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen."

Wolfang Hussmann, Vorsitzender des Beirats der USK und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz: "Als Beirat der USK kennen wir das grosse Potenzial von Computerspielen für die Gesellschaft und sehen gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung für einen guten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist."

Quelle: www.usk.de

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