Nintendo gewinnt wichtigen Prozess zum Schutz seiner Konsolen

Unternehmen froh über Urteil eines Mailänder Gerichtshofs

News Michael Sosinka

Mod-Chips und andere Massnahmen, die Sicherheitsvorkehrungen aushebeln waren für Konsolen-Hersteller schon immer sehr ärgerlich. Nintendo kann jetzt einen Erfolg vor Gericht vermelden.

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Nintendo hat einen wichtigen Prozess zu den Schutzmassnahmen seiner Konsolen gewonnen. In einem Statement heisst es: "Nintendo begrüsst das kürzlich gefällte, erstinstanzliche Urteil eines Mailänder Gerichtshofs gegen PC Box s.r.l., einen örtlichen Importeur und Vertreiber von Geräten, mit denen sich die Schutzmassnahmen von Videospielkonsolen und deren Software umgehen lassen. Das Gericht hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Klärung vorgelegt. Darin ging es um die Auslegung derjenigen Bestimmungen des europäischen Urheberrechts, die es Rechteinhabern wie Nintendo gestatten, Schutzvorkehrungen gegen Piraterie zu treffen. Die Vorabentscheidung des EuGH gibt den nationalen Gerichten aller EU-Mitgliedsstaaten Rahmenrichtlinien vor, anhand derer sie entscheiden können, ob solche Schutzmassnahmen verhältnismässig und damit gesetzlich geschützt sind. Das Mailänder Urteil wendet damit als erstes Gericht in einem EU-Mitgliedsstaat die entsprechenden Richtlinien des EuGH an."

Demnach stellte das Gericht fest, dass Umgehungsvorrichtungen wie Adapterkarten oder Mod-Chips hauptsächlich dem Zweck dienen, Schutzmassnahmen zu umgehen, um das Abspielen von illegalen Kopien zu ermöglichen. Darüber hinaus entschied es, dass die Schutzmassnahmen von Nintendo verhältnismässig sind und somit unter dem Schutz des italienischen Urheberrechts stehen.

Es heisst weiter seitens Nintendo: "Nintendo ist mit dem Urteil auch deshalb zufrieden, weil es sich in eine lange Serie von Gerichtsentscheidungen in zahlreichen EU-Staaten einreiht. Dazu gehören Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Spanien. Zudem liegt der Richterspruch ganz auf der Linie mit mehreren Entscheidungen, die der Oberste Gerichtshof Italiens für Strafsachen gegen die Anbieter von Umgehungsvorrichtungen gefällt hat. Ebenso hat ein Berufungsgericht für Strafsachen in Florenz kürzlich ein in erster Instanz gegen die Eigentümer der PC Box ergangenes Urteil bestätigt. Nach italienischem Gesetz ist es unrechtmässig, Umgehungsvorrichtungen zu importieren und zu verkaufen. Deren Anbieter müssen mit Strafurteilen, Geldstrafen und erheblichen Schadenersatzforderungen rechnen."

Quelle: Pressemeldung

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