Ghost Rider-Regisseur verrät, welche Figur er nicht verwenden durfte

Sony hatte Angst vor einer Verwechslung

News Jasmin Peukert

Bevor das MCU 2008 mit „Iron Man“ gegründet wurde, waren die Filmrechte an den Figuren auf fast jedes Studio in Hollywood verteilt. Markenrechte an Marken wie „Ghost Rider“ lagen eine Zeit lang beim Studio Sony, das zwei Filme dazu drehte. Der Regisseur hatte nur eine einzige Vorgabe für den Film.

Die „Ghost Rider“-Filme mit Nicolas Cage gehören inzwischen zu echten Klassikern. Laut Regisseur Mark Steven Johnson hatte er von Sony bei den Dreharbeiten zur Darstellung des Rachegeistes nur eine Vorgabe: Er durfte Marvels Vogelscheuche nicht benutzen.

Johnson hatte die Figur ursprünglich in seinen ersten Entwurf des Drehbuchs aufgenommen, aber Sony war der Meinung, dass sie das Kinopublikum verwirren würde, das gerade erst DCs „Batman Begins“ und den dortigen Antagonisten gesehen hatte.

„In meiner ersten Fassung des Drehbuchs war der Bösewicht Scarecrow. Ich habe die Marvel-Version immer geliebt und dachte, er wäre ein wirklich cooler und düsterer Gegner für Ghost Rider gewesen. Aber das Studio hatte Angst, dass er mit dem DC Scarecrow verwechselt werden könnte, und so haben wir uns für Blackheart entschieden“, so Johnson.

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