GameRights

Frühlingssession '11: Games wieder Thema im Ständerat

News Roger

Diesen Donnerstag wird der Ständerat im Zuge der Frühlingssession die Standesinitativen der Kantone Bern (08.316), St. Gallen (09.313), Tessin (09.314), Freiburg (09.332) und Zug (10.302) überprüfen, dabei hat die Rechtskommission der kleinen Parlamentskammer die Sistierung der Geschäfte vorgeschlagen.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Behandlung dieser Standesinitiativen für mehr als ein Jahr auszusetzen.Quelle: Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 31. Januar 2011

Das empfiehlt die Rechtskommission des Ständerates dem selbigen in seinem Bericht zu den oben genannten ausstehenden Geschäften. Die Kommission erwähnt in selbigen Bericht auch, dass sie einen rechtlichen Handlungsbedarf sieht und der Bundesrat genötigt sei, die Sache in die Hand zu nehmen.

Die Standesinitiativen folgen dabei dem bereits bekannten Allemann-Muster. Dabei geht es so weit, dass die Papiere aus Bern und Freiburg mit der Allemann-Motion identisch sind. Die Initiativen aus Zug und Tessin weisen nur geringe Unterschiede in der Wortwahl auf, während die St. Galler Initiative in einem Zusatz eine eidgenössische Prüfstelle für Videospiele verlangt.

In der Definition der zu verbietenden Games stimmen aber alle Initiativen überein:

Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.Quelle: Standesinitiative Kt. Bern "Verbot von Killerspielen (08.316)"

Die bekannte Definition weist weiterhin die alten Fehler und Schwächen auf. Die Sistierung ist jedoch ein gutes Zeichen und eine weitere Chance, das bisherige parlamentarische Debakel um Videogames wieder gerade zu biegen.

GameRights nutzt seine politischen Kontakte um auf dem Laufenden zu bleiben und informiert bei interessanten Neuerungen.

Dieser Text wurde in Absprache mit GameRights übernommen.

Kommentare