Kurioses aus der Spielebranche

Hausverbot wegen Konsolen Umtausch

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Wie schwer ist es wohl Hausverbot bei einem Einzelhändler zu bekommen? Wenn man dem neuesten Artikel unserer Kollegen von Xboxfront Glauben schenkt, genügt schon eine defekte Konsole und pochen aufs Umtauschrecht für einen "Arschtritt".

Markus Weinberger, Käufer einer Playstation3 und im beruflichen Leben Diplomjurist brachte im guten Wissen auf sein Recht als Verbraucher neulich seine 5 Monate alte Konsole mit einem Hardwaredefekt in den Nürnberger Saturn zurück, wo man sich jedoch weigerte die Kiste umzutauschen. Das liess Markus natürlich nicht auf sich sitzen und verliess den Saturn mit einer Fünf-Tages Frist als Hinterlassenschaft.

Saturn schaltete darauf hin sofort seine Anwälte ein, die Markus mit einer Klage drohten. Davon lies er sich jedoch nicht unterkriegen, und liess es guten Gewissens auf den Rechtsstreit hinaus laufen - worauf hin er sogar die Anwaltskosten von Saturn geltend machte, was das Fass nun endgültig zum Überlaufen brachte.

Die Quittung war ein knallharter Hausverbot für Markus Weinberger.

Doch auch dagegen ging Markus erfolgreich vor. Saturn hatte den Bogen schlichtweg überspannt, und erlitt eine juristische Pleite nach der anderen. Das Hausverbot wurde letztlich aufgehoben, obwohl nicht davon auszugehen ist das Markus jemals wieder einen Fuss in den Saturn setzen wird.

Die Playstation3 besorgte er sich letztlich bei einem anderen Einzelhändler. Wahrscheinlich eine kluge Entscheidung.

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